Mindestanforderungen für den Titel “Deutsche Schachschule”
- Bestehen von Schulschachgruppen / Arbeitsgemeinschaften
– regelmäßige Teilnahme an Schachturnieren
Außerdem müssen innerhalb der Bewerbungsunterlagen die Erbringung folgender Kriterien
nachgewiesen werden:
1. Räumlichkeiten / Material:
– vorhandenes Schachmaterial und Zugriffsmöglichkeiten darauf
– kindgerechtes Mobilar
– eigener Schachraum
2. Schulschach – AG:
– Anzahl der Teilnehmer (mindestens 20)
– Regelmäßigkeit der AG
3. Turnierangebote:
– eigene Turniere
– verschiedene schulübergreifende Turniere
4. Qualifiziertes Schachtraining:
– Schulschach- und Kinderschachpatent
– Übungsleiter, Trainerschein
– Trainingsmaterialien (CDs, DVDs, Computer und ‑programme)
5. Schachangebote außerhalb der AG:
– Garten- bzw. Pausenschach
– Ergänzungsstunde
6. Außen- und Innendarstellung der AG:
– Werbeveranstaltungen inner- und außerhalb der Schule
– Plakate, Flyer o.Ä.
– eigene Rubrik auf der Schulhomepage
7. Soziales Engagement der AG:
– Einbindung älterer Schüler in die Schachgruppe
– gemeinsame außerschulische Veranstaltungen
8. Strukturelle Einbindung der AG:
– eigener Etat für die AG
– Schach als Unterrichtsfach
– Verankerung im Schulprogramm
Wie uns die Bundesschulschachreferentin, Frau Kirsten Siebarth, beim feierlichen Festakt zur Titelverleihung
mitteilte, konnte die Arnoldischule o.g. Kriterien “mit Bravour erfüllen” und so stimmte der “Arbeitskreis Schulschach”
innerhalb des Deutschen Schachbundes einstimmig für die Titelverleihung an unser Gymnasium. Hierauf sind wir sehr stolz!