Bei strahlendem Wetter erobern Arnoldianer ihre Freisportanlage
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Geschichte der Freisportanlage der Arnoldischule – Kurzfassung
Wie alles begann
Aus Mangel an Baugelände und Finanzen konnte beim Bau der Schule 1911 keine Kleinsportanlage geschaffen werden. Man behalf sich mit Sprunggruben auf dem Schulhof und nutzte weiterhin über Jahrzehnte den Galberg für Laufdisziplinen.
In den Jahren 1968/1969 bauten Schule und Sportverein „Arnoldi 67“ in der Karl-Schwarz-Straße auf dem Gelände des ehemaligen Friedhofs III vorwiegend in Eigenleistung eine schuleigene Sportstätte. Im Jahre 1986 musste diese Sportanlage dem Bau der Schwimmhalle weichen.
Seitdem wird Leichtathletik auf dem Sportplatz in Gotha-West betrieben. Von zwei Sportstunden fällt regelmäßig eine dem An- bzw. Abmarsch zum Opfer.
Die Suche nach einem Standort
Mit dem Abriss der ehemaligen „Leichenhalle“ auf dem Grundstück der Bohnstedtstraße 8 (Flur 17, Grundstück 31) eröffnet sich die Möglichkeit, dort eine Kleinsportanlage zu errichten. Ein Lärmschutzgutachten verhindert die Nutzung des vorgeschlagenen Grundstückes jedoch am 08.07.2004.
In den folgenden Jahren werden mehrere mögliche Standorte geprüft:
- Bohnstedtstraße/Eisenacher Str.6
- Karl-Schwarz-Straße, Fläche Schwimmhalle
- (Hierfür lagen aus 2007 und 2012 Zusagen der Stadt Gotha vor, lediglich die Abrisskosten für den vorhandenen Baukörper waren strittig.)
- Moßlerstraße
- Freifläche Parkplatz Schützenberg
- Alter Friedhof 2 nördlich der Eisenacher Straße
- Hintere Spohrstraße
- Eschleber Straße gegenüber Schulsporthalle
- Freifläche zwischen Schulverwaltungsamt/ProMarkt/Badneubau
- Stadthallenvorplatz
Alle diese Standorte kommen letztlich aus Gründen des Lärmschutzes, der Erhaltung von Bäumen, der Distanz zur Schule bzw. anderweitig vorgesehener Nutzung durch den Grundstückseigentümer (Stadt Gotha) nicht in Frage.
Aktuelle Entwicklungen
Am 22.3.2012 demonstrieren 300 Arnoldianer für die Schaffung einer Kleinsportanlage unter dem Motto: „Landrat Gießmann OB Kreuch – einigt Euch“. Zuvor hatte OB Knut Kreuch erneut den Standort Karl-Schwarz-Straße in die Diskussion gebracht und Verhandlungsbereitschaft über die Frage der Schaffung von Baufreiheit signalisiert.
Am 27. 2.2013 bietet OB Knut Kreuch Landrat Konrad Gießmann das Grundstück des alten Friedhofs 2 zwischen Karl-Schwarz-Straße und Eisenacher Straße erneut zum Kauf an, damit dort eine Kleinsportanlage errichtet werden kann.
Am 27.03. 2013 beschließt der Kreistag die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planungsleistungen einer Kleinsportanlage der Arnoldischule.
Am 31.5.2013 besucht der Thüringer Bauminister Christian Carius zusammen mit Landrat Konrad Gießmann und OB Knut Kreuch das Gelände des alten Friedhofs. Die TLZ titelt treffend: „Unendliche Geschichte“.
Im Mai und Juni 2013 gibt es zwei Spitzengespräche zwischen Landrat Konrad Gießmann und Bürgermeister Klaus Schmitz-Gielsdorf sowie Schulleitung und Förderverein.
Man kommt überein, das Grundstück auf dem alten Friedhof 2 nördlich der Eisenacher Straße als Standort für eine Kleinsportanlage zu favorisieren.
Beim Vororttermin auf dem alten Friedhof 2 erklärt Dr. Martin Baumann vom Thüringischen Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie am 15.07.2013, dass eine Nutzung des Geländes für den Schulsport keinesfalls genehmigungsfähig sei.
Bürgermeister Schmitz-Gielsdorf macht den Vorschlag, eine Sportanlage auf dem Schulhofgelände zu schaffen.
Bedenken aus Gründen der Schulorganisation, des Denkmalschutzes und des Brandschutzes zeigen schnell, dass diese Planung nicht realistisch ist.
Ehemalige Schüler, Mitglieder des Fördervereins und der Schulelternvertretung planen einen Bürgerantrag an den Gothaer Stadtrat. Ziel ist, dass die Stadt Gotha dem Schulträger das Grundstück der alten Schwimmhalle in der Karl-Schwarz-Straße überlässt und über Fördermittel den Abriss des Gebäudes finanziert.
Die Schulkonferenz befürwortet diesen Antrag einstimmig am 25.09.2013.
Am 10.12.2013 sendet die Schule 569 Unterschriften von Befürwortern des Bürgerantrages an den Gothaer OB.
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt am 04.03.2014:
„Nach der abgeschlossenen Sanierung des historischen Stadtbades und der damit einhergehenden Betriebsschließung der Schwimmhalle Karl-Schwarz-Straße ist das genannte Grundstück, Flur 4, Flurstück 55, Karl-Schwarz-Straße 12, wie es steht und liegt durch die Stadt Gotha gemäß § 5 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) dem Landkreis Gotha als Schulträger zur Errichtung und Betreibung einer Kleinsportanlage ausschließlich zu Schulsportzwecken unentgeltlich zur Eigentumsübertragung anzubieten.
Dementsprechend obliegt es dem Landkreis Gotha, auf eigene Kosten insbesondere das Grundstück baureif zu machen, Gebäude abzureißen, entsprechende Planungen zu beauftragen und Genehmigungen einzuholen.
Vorgenanntes Angebot der Stadt Gotha ist bis zum 31.12.2014 befristet.“
Clemens Festag
Schulleiter
Arnoldischule